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Antwort des zuständigen Richters an Heinrich Böll

Antwort des zuständigen Richters an Heinrich Böll

Öffentlichkeit für den Hungerstreik Besuch Heinrich Bölls Auch der Schriftsteller Heinrich Böll bemüht sich bereits im Januar 1974 um eine Besuchserlaubnis bei Ulrike Meinhof. Der Besuch wird zunächst mit Hinweis auf das schwebende Ermittlungsverfahren abgelehnt, das durch zusätzliche Presseberichte nicht weiter beeinflusst werden dürfe. Eine Erlaubnis wird nur in Aussicht gestellt, wenn Böll den Verzicht auf eine Publikation schriftlich zusichert. Heinrich Böll wendet sich gegen die Ablehnung mit dem Hinweis auf die bereits erfolgte umfassende Berichterstattung in der Presse. Ein Besuch ohne die Möglichkeit der Publikation lehnt er ab.