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Das Deutsch-französische Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4. November 1911

Das Deutsch-französische Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4. November 1911

Mit dem „Deutsch-französischen Abkommen betreffend die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika“ vom 4. November 1911 übergab Frankreich Teile von Französisch-Äquatorial-Afrika an Deutschland. Diese von deutscher Seite als Neukamerun bezeichneten Gebiete umfassten ca. 280.000 Quadratkilometer. Im Gegenzug erhielt Frankreich den sogenannten "Entenschnabel", ein Gebiet im Nordosten Kameruns im Umfang von ca. 12.000 Quadratkilometern.