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Ermächtigung Günter Guillaumes für den Zugang zu Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS-Vertraulich und Geheim vom 12. 5. 1970

Ermächtigung Günter Guillaumes für den Zugang zu Verschlusssachen der Geheimhaltungsgrade VS-Vertraulich und Geheim vom 12. 5. 1970

Zu amtlichen Akten oder Dokumenten mit besonders sensiblen Inhalten, die entsprechend gekennzeichnet werden, dürfen nur Bedienstete Zugang haben, die auch formal ermächtigt sind. Günter Guillaume wurde für die Einstufungen „VS-Vertraulich“ sowie „Geheim“ ermächtigt. Im Juli 1970 sollte er vorsorglich ergänzend auch für „Streng geheim“ ermächtigt werden. Die Frage, zu welchen Unterlagen er tatsächlich Zugang hatte, spielte bei der Aufarbeitung des Spionagefalls immer wieder eine Rolle. Dass Guillaume die Ermächtigung für den Zugang zu geheimen Dokumenten hatte, bedeutete nicht, dass der Umgang mit ihnen zu seinen täglichen Aufgaben gehörte.