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Bundeskanzler Willy Brandt und Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher im Gespräch, 7.11.1972

Bundeskanzler Willy Brandt und Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher im Gespräch, 7.11.1972

Bundesminister Genscher informierte Bundeskanzler Brandt kurz nachdem er selbst von dem Verdacht gegen Günter Guillaume erfahren hatte. Der Kanzler stimmte wie Genscher auch Nollaus Vorschlag zu, Guillaume in seiner Stellung zu belassen, wies aber auf seinen bevorstehenden Norwegen-Urlaub hin, für den er Guillaume bereits als Begleitung eingeteilt hatte. Genscher will hierzu am folgenden Tag den Rat Nollaus eingeholt haben, auch wenn dieser später eine abweichende Aussage machte. Tatsächlich begleitete Guillaume Brandt daraufhin im Sommer 1973 auf dieser Reise und konnte ungehindert geheime Informationen ausspionieren. Der Bundeskanzler war davon ausgegangen, Guillaume werde während dieser Zeit observiert, was aber nicht der Fall war. Genscher räumte während der Aufarbeitung der Affäre sein Wissen darüber ein, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes gewesen sei, in Norwegen geheime Dokumente vor dem Zugriff Guillaumes zu schützen. Er verteidigte seine Strategie, Guillaume trotz Verdachts nicht an der weiteren Ausübung seiner vermuteten Spionagetätigkeit zu hindern, denn andernfalls "hätten wir möglicherweise nicht [...] Guillaume überführen können, auf keinen Fall hätten wir aber den Ring, dem er angehört, zerschlagen können".