Die Observierung der Guillaumes, die Ende Mai 1973 beschlossen wurde, konzentrierte sich auf Christel Guillaume. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) observierte sie etwa 75 Tage, ihren Mann hingegen nur ca. 14 Tage. Das Agentenpaar bemerkte die Observierung und schränkte daraufhin seine Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR ein.
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Vermerk des Bundeskanzleramtes (Bonn) vom 24.9. 1975 zum Guillaume-Prozess
Vermerk des Bundeskanzleramtes (Bonn) vom 24.9. 1975 zum Guillaume-Prozess
Quelle: BArch B 136/51807