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Fernmeldenachricht des Bundeskanzleramtes (Bonn) vom 4.7.1973: Übermittlung eines geheimen Fernschreibens an Bundeskanzler Willy Brandt

Fernmeldenachricht des Bundeskanzleramtes (Bonn) vom 4.7.1973: Übermittlung eines geheimen Fernschreibens an Bundeskanzler Willy Brandt

Die meisten der im Sommer 1973 während seines Urlaubs in Norwegen an Bundeskanzler Brandt übermittelten Fernschreiben waren von großer außenpolitischer Bedeutung und gaben Aufschluss über die damaligen Beziehungen Amerikas zu seinen europäischen NATO-Partnern. Zahlreiche derartiger Fernschreiben gingen im Sommer 1973 durch die Hände des Spions Guillaume, waren sogar zum Teil in der Anrede an ihn gerichtet. Diese geheimen und vertraulichen Dokumente waren es, deren Weitergabe das Oberlandesgericht Düsseldorf später als besonders schwerwiegenden Fall von Geheimnis-, bzw. Landesverrat werteten. Das Ausspionieren ihrer Inhalte bezeichnete das Gericht als eine „schwere Gefahr“ für die „gesamte äußere Sicherheitslage“ der Bundesrepublik Deutschland.