Fast ein Jahr verging, bevor der seit Mai 1973 bestehende gravierende Verdacht gegen Günter und Christel Guillaume dazu führte, rechtliche Schritte gegen das Agentenpaar in die Wege zu leiten. Sowohl Bundesinnenminister Genscher als auch der Bundeskanzler fragten mehrfach beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach dem Stand der Dinge. Schließlich drängte Genscher Nollau, die Ermittlungen abzuschließen und die vorliegenden Ergebnisse an den Generalbundesanwalt weiterzuleiten.
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Vermerk des Bundeskanzleramtes (Bonn) zum „Tatbestand“ am 25.4.1974
Vermerk des Bundeskanzleramtes (Bonn) zum „Tatbestand“ am 25.4.1974
Quelle: BArch B 136/51804