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Schreiben des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Wessel, an Staatssekretär Dr. Manfred Schüler, Bundeskanzleramt, vom 28.4.1975

Schreiben des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Wessel, an Staatssekretär Dr. Manfred Schüler, Bundeskanzleramt, vom 28.4.1975

Die Durchsuchung der Wohn- und Arbeitsräume von Christel und Günter Guillaume führte u.a. zur Entdeckung technischer Hilfsmittel ihrer Spionagetätigkeit sowie zur Enttarnung einer Deckadresse in Ostberlin. Im Gerichtsurteil wurde festgehalten, dass die Angeklagten es in der Hauptverhandlung ablehnten, sich zur Anklage zu äußern oder auszusagen. Das Gericht bezeichnete sie jedoch aufgrund der vorliegenden Beweismittel sowie des richterlichen Geständnisses von Günter Guillaume und aller Zeugenaussagen als „des sich aus den Feststellungen ergebenden Tatgeschehens“ überführt.