Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte zum Gerichtsurteil gegen die DDR-Spione Christel und Günter Guillaume. Hieraus wird das Versagen der Behörden besonders deutlich, die durch geeignete Maßnahmen im Sommer 1973 den Landesverrat hätten verhindern können. Der Untersuchungsausschuss formulierte dies so: „Weder im Bundeskanzleramt noch im Bundesinnenministerium noch im Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Mensch auf die Idee gekommen, sich darüber Gedanken zu machen, ob und was geschehen müsse, um von der Bundesrepublik Deutschland Schaden abzuwenden, wenn sich der am 29. Mai 1973 Minister Genscher und Bundeskanzler Brandt eröffnete Spionageverdacht gegen Guillaume als wahr herausstellen würde.“
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