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5. März 1933: Wahl zum Deutschen Reichstag

  • Nationalsozialismus (1933-1945)

Hintergrundinformationen

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg den Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler.

Kurz darauf ließ Hitler den Reichstag auflösen, um Neuwahlen durchzuführen. Es sollte die letzte Wahl werden, zu der noch andere Parteien als die NSDAP antreten durften.

Nach dem Brand des Reichstags in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 folgte ein beispielloser Terror, der sich gegen alle politischen Gegner der NSDAP richtete, allen voran gegen Kommunisten und Sozialdemokraten.

Dennoch erbrachte die Reichstagswahl am 5. März 1933 für die NSDAP nicht die gewünschte absolute Mehrheit. Die Nationalsozialisten mussten eine Koalition mit der „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ eingehen.

Die Verfolgung von Kommunisten und Sozialdemokraten setzte sich fort. Wer der Verhaftung entging, musste in den Untergrund oder ins Exil gehen. Die letzte freie Rede im Reichstag hielt am 23. März 1933 der Sozialdemokrat Otto Wels.

Danach setzte das so genannte Ermächtigungsgesetz die Gewaltenteilung außer Kraft und beendete faktisch die demokratisch-parlamentarische Verfasstheit des deutschen Staates. Bei der nächsten Reichstagswahl im November 1933 stand nur noch eine Partei auf dem Wahlzettel: die NSDAP.

Das Bundesarchiv verfügt über eine reiche Überlieferung an Archivalien rund um die Reichstagswahl im März 1933. Neben dem Schriftgut illustrieren Fotografien, vor allem solche des Fotografen Georg Pahl, dieses Ereignis. Die Wahlkampfthemen sowie auch die politische Atmosphäre lassen sich zugleich an den Wahlplakaten der konkurrierenden Parteien ablesen. Lesen Sie hierzu unser Auswahlinventar.

Beständig digitalisiert das Bundesarchiv seine wichtigsten Archivalienbestände. Eine Auswahl aus dem bereits digitalisierten Archivgut sehen Sie in unserer virtuellen Ausstellung.

Sabine Dumschat