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Parteianwärterkarte

Parteianwärterkarte

Aus Angst vor "Konjunkturrittern” wurde 1933 eine allgemeine Mitgliederaufnahmesperre verhängt, welche 1937 mit der Einführung des Parteianwärters gemäß Anordnung 18/37 des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 20.04.1937 gelockert wurde. Während der Aufnahmesperre gab es jedoch Sonderregelungen, z.B. die Aufnahme von Mitgliedern des Stahlhelm-Bund der Frontsoldaten zum 1.08.1935 oder Mitgliedern der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation (NSBO) zum 1.03.1937. Als Aufnahmedatum für Parteianwärter wurde einheitlich der 1.05.1937 - unabhängig vom Antragsdatum - festgelegt. Wenngleich Parteianwärter nicht alle Rechte eines NSDAP-Parteimitgliedes beanspruchen durften, so oblagen ihnen dennoch alle Pflichten eines Parteigenossen, einschließlich der Melde- und Beitragspflicht. Die Parteianwärter-Eigenschaft wurde durch einen Aufnahmeantrag in die NSDAP begründet. Mit der Aushändigung der Mitgliedskarte erlosch der Anwärterstatus. Festgelegte Wartezeiten für Parteianwärter gab es nicht. Vielmehr sollten zwischen der Ausstellung der Parteianwärterkarte und der Aushändigung der Mitgliedskarte gemäß interner Arbeitsanweisungen nicht mehr als drei Monate vergehen.