Der Arbeitsdienst wurde durch dieses Gesetz zur Pflicht für "alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts".
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Verkündung des Reichsarbeitsdienstgesetzes im Reichsgesetzblatt, Juni 1935
Verkündung des Reichsarbeitsdienstgesetzes im Reichsgesetzblatt, Juni 1935
Quelle: BArch R 77/15343