Der Reichsarbeitsdienst war wie ein militärischer Verband organisiert. "Arbeitsdienstpflicht" entsprach der "Wehrpflicht", Grundausbildung "am Spaten" dem "Dienst an der Waffe", die "Arbeitsschlacht" einem Gefecht. Auch das Äußere glich sich durch Uniform und Orden dem Militär an.
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