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Gutachten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz vom 25. April 1982 (letzte Seite)

Gutachten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 1982 (letzte Seite)

Das Landeskriminalamt kam in seinem Gutachten vom 25. Mai 1982 zu dem Ergebnis, dass die drei im Original vorgelegten Handschriften mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Hitler“ stammten, während das isoliert nur in Kopie vorliegende Einzelblatt einer „Parteiamtlichen Mitteilung“ mit „hoher Wahrscheinlichkeit die Schrift Hitlers“ trage. Gerade dieses Ergebnis präsentierte später der "Stern" als Beleg für die Echtheit der 60 „Hitler-Tagebücher“.