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Der Vorwurf lautet: Landesverrat

Die "Spiegel-Affäre" 1962

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

Es war Freitag, der 26. Oktober 1962: Auf Anordnung der Bundesanwaltschaft durchsuchten Polizei und Bundeskriminalamt die Redaktionsräume des SPIEGEL-Verlags in Hamburg und Bonn. Unterlagen wurden beschlagnahmt und Redaktionsräume versiegelt. Mehrere Mitarbeiter, darunter die Chefredakteure Johannes Engel und Claus Jacobi, wurden wegen des Verdachts auf Landesverrat vor Ort direkt festgenommen. Zeitgleich begann die Fahndung nach dem Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein und dem Journalisten und stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers.

Rudolf Augstein stellte sich am 27. Oktober 1962 der Polizei. Conrad Ahlers wurde während seines Urlaubs in Spanien verhaftet und in die Bundesrepublik zurückgebracht.

Das ist passiert:

Anlass für die Polizeiaktion war der in der Spiegel-Ausgabe Nr. 41 vom 10. Oktober 1962 veröffentlichte Artikel "Bedingt abwehrbereit" über das NATO-Manöver "Fallex 62". Die darin federführend von Conrad Ahlers zusammengetragenen Informationen gehen weit über eine Manöver-Reportage hinaus. Vielmehr beschäftigt sich der Artikel mit dem politischen Streit um eine nukleare oder eine konventionelle Bewaffnung West-Deutschlands. Der Artikel erläutert zudem die politische Brisanz durch die Befürwortung einer nuklearen Teilhabe der deutschen Streitkräfte durch Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß. Mit einem vernichtenden Ergebnis: Ein Angriff auf die Ostblock-Staaten würde für Millionen Bundesbürger den Tod bedeuten.

Die "Spiegel-Affäre" in der Öffentlichkeit

Die Entrüstung über den so massiven Eingriff in die Pressefreiheit war groß. Bürgerinnen und Bürger, Medienschaffende, Lehrkräfte, Studierende, Kunst- und Kulturschaffende - es waren viele, die ihre Bestürzung und ihren Unmut zeigten und in Kundgebungen öffentlich den Rücktritt von Franz Josef Strauß forderten.

Konsequenzen

Am 7. November stellte sich Bundeskanzler Konrad Adenauer in der Fragestunde im Deutschen Bundestag schützend vor seinen Verteidigungsminister. Daraufhin traten am 19. November 1962 die fünf FDP-Minister seines Kabinetts zurück. Um Adenauer die Neubildung seines Kabinetts zu ermöglichen, verzichtete Strauß auf sein Ministeramt. Am 14. Dezember 1962 wurde die fünfte und letzte Regierung Adenauer gebildet. Kai-Uwe von Hassel wurde neuer Bundesminister für Verteidigung. Adenauer kündigte für Herbst 1963 seinen Rücktritt als Bundeskanzler an.

Der Haftbefehl gegen Rudolf Augstein wurde aufgehoben. Er konnte nach 103 Tagen das Untersuchungsgefängnis wieder verlassen.

Fazit

Die "Spiegel-Affäre" veränderte das politische Klima in Deutschland und hielt die Öffentlichkeit mehrere Wochen in Atem. Nach der Affäre fiel das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil: Die Verantwortung der Presse für die demokratische Meinungsbildung wurde noch einmal genauer definiert. Voraussetzungen für die Pressefreiheit wurden festgeschrieben.


Überlieferung zum Thema befindet sich u. a. in folgenden Beständen des Bundesarchivs:

B 122 Bundespräsidialamt
B 136 Bundeskanzleramt
B 141 Bundesministerium der Justiz
B 237 Bundesverfassungsgericht
BW 1 Bundesministerium der Verteidigung
N 1221 Nachlass Theodor Heuss
N 1337 Nachlass Karl Carstens
N 1539 Konrad Hesse

Diese virtuelle Ausstellung wurde von Antonia Buerstedde während ihres FaMI-Ausbildungsabschnitts im Arbeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit / Digitale Kommunikation erstellt.