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R 1501/116825

Mietvertrag zwischen dem Reichsamt des Innern und dem Staatsministerium in Weimar sowie dem Großherzoglichem Hofmarschallamt, unterzeichnet am 6. und am 17. Juni 1919, S.1

Der Mietvertrag regelte die Nutzung einer großen Anzahl von Räumlichkeiten, um einen geeigneten Tagungsort für die 421 Mitglieder der Nationalversammlung bereitstellen zu können. Das Parlament war am 19. Januar 1919 mit der Aufgabe gewählt worden, eine Verfassung auszuarbeiten. Da man Berlin für einen solchen Zweck nach den vorangegangenen, gewaltsamen Ausschreitungen und Unruhen als ungeeigneten Ort einstufte, entschied man sich für die kulturell bedeutsame Stadt Weimar in Thüringen. Der Reichsfiskus, vertreten durch das Reichsministerium des Innern, mietete daher von den entsprechenden Stellen in Weimar fast das gesamte Theatergebäude sowie Teile des Residenzschlosses und des „Ilmpavillons“ an, zudem das Sophienstift, das als provisorische Post- und Polizeistation dienen sollte. Auffällig ist der große Anteil, den Schadensersatz- und Haftungsvereinbarungen im Vertrag einnehmen – hierfür erscheint als plausible Erklärung, dass die Vermieter Ausschreitungen auch in Weimar für möglich hielten und sich gegenüber eventuellen Schäden an Einrichtung und Gebäuden abzusichern versuchten.

Kent Michaelis