Schon vor hundert Jahren glichen die Fragestellungen in der Kommunikation mit abgabepflichtigen Behörden denjenigen von heute: Oberst Hermann Ritter Mertz von Quirnheim wies in seinem Schreiben ausdrücklich darauf, dass "Vernichtungen von Akten nur nach vorheriger Zustimmung des Reichsarchivs vorgenommen werden" sollten.
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Schreiben des Präsidenten des Reichsarchivs Oberst Hermann Ritter Mertz von Quirnheim vom 12. Juli 1921, S. 1
Schreiben des Präsidenten des Reichsarchivs Oberst Hermann Ritter Mertz von Quirnheim vom 12. Juli 1921, S. 1
Quelle: BArch, R 43 I/886