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Durch Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnete Vollmacht zur Unterzeichnung des Friedensvertrages vom 26. Juni 1919 (Entwurf)

Durch Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnete Vollmacht zur Unterzeichnung des Friedensvertrages vom 26. Juni 1919 (Entwurf)

Die am 16. Juni 1919 von den alliierten und assoziierten Mächten festgelegte Frist zur Vertragsunterzeichnung endete am Abend des 23. Juni 1919. In der Nacht vom 19. auf den 20. Juni erklärte Philipp Scheidemann seinen Rücktritt als Präsident des Reichsministeriums und damit den Rücktritt des gesamten Kabinetts. Sein Nachfolger Gustav Bauer empfahl dem Kabinett und der Nationalversammlung die Annahme des Friedensvertrages. Am 22. Juni 1919 erklärte sich die Nationalversammlung mit der Unterzeichnung einverstanden, allerdings unter Vorbehalt (u.a. keine Anerkennung der alleinigen Kriegsschuld Deutschlands). Die Vorbehalte Deutschlands wurden umgehend von den Siegermächten abgelehnt. Erst am 23. Juni 1919, dem Tag des Fristablaufs, beschloss die Nationalversammlung endgültig die Ermächtigung der Regierung zur Unterzeichnung des Friedensvertrages.