"Als Zeitpunkt des Friedensschlusses oder der Beendigung des gegenwärtigen Krieges [...] ist im Zweifel der 10. Januar 1920 anzusehen."
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"Als Zeitpunkt des Friedensschlusses oder der Beendigung des gegenwärtigen Krieges [...] ist im Zweifel der 10. Januar 1920 anzusehen."