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1. Forderungen der Kriegshinterbliebenen.
Von dem Reichsarbeitsminister wurde mitgeteilt, daß der Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen eine Erhöhung der Kriegshinterbliebenenbezüge gefordert habe und mit einer Straßendemonstration in Berlin drohe, wenn dem Antrage nicht entsprochen würde. Die Angelegenheit wurde eingehend erörtert und vom Reichsminister der Finanzen darauf hingewiesen, daß zur Zeit kein Geld vorhanden sei, um die zum Teil berechtigten Wünsche zu erfüllen. Es wurde eine Erklärung angenommen, die in einigen Punkten noch abgeändert werden soll. Die Erklärung in endgültiger Form liegt bei2.
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Die Erklärung ist von den Ministern Erzberger und Schlicke unterzeichnet. Danach belaufen sich die Forderungen des Reichsbundes für einmalige Unterstützungen und Rentenzuschläge für 1919 auf 500 Mio M. Die RReg. werde sich um die Einstellung ausreichender Mittel in den mit dem 1. 10. in Kraft tretenden Reichshaushaltsplan bemühen. Im übrigen kämen auch den notleidenden Kriegshinterbliebenen die von der RReg. veranlaßte Senkung der Lebensmittelpreise und die Bereitstellung verfügbarer Kleiderstoffe zugute. „Die kommende Steuergesetzgebung kann erst die Möglichkeit geben, einer nach sozialen Grundsätzen aufzubauenden Versorgungsgesetzgebung näherzutreten“ (R 43 I/1350, Bl. 655–657). Die Erklärung erscheint am 10. 8. in der Tagespresse (Ausschnitt in: R 43 I/706, Bl. 42).