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Reparationsfragen.
Der Reichskanzler teilte mit, Geheimrat Frisch habe nun doch berichtet, daß die Dresdner Bank auch zahlungsunfähig sei. Im übrigen hätten sich die Großbanken geweigert, untereinander den Überweisungsverkehr aufzunehmen.
Der Reichsbankpräsident berichtete sodann über seine Eindrücke in Basel. Alle Herren dort seien persönlich überzeugt gewesen, daß geholfen werden müsse, insbesondere sei McGarrah sehr bemüht. Gleichwohl hätte man aber den politischen Schritten die Vorhand gegeben1. Harrison habe erklärt, er[1357] könne sich nur den europäischen Notenbanken anschließen. Das bedeute, daß ein neuer Rediskontkredit ohne die Regierungen nicht möglich sein werde. Merkwürdigerweise habe die Bank of England sich nur zur Verlängerung des 100-Millionen-Dollar-Rediskontkredits um 14 Tage einverstanden erklärt. Montagu Norman spiele sein Spiel gegen Frankreich jetzt durch den verstärkten Druck auf Deutschland. Man habe also keine unmittelbare Hilfe aus Basel zu erwarten und müsse überlegen, wie die Lohngelder ausgezahlt werden und wie die Reichseinnahmen weiterlaufen könnten, d. h. man müsse Zahlungsmittel beschaffen. Der Gedanke der Rentenmark sei leider schon durch Agentur Havas und DAZ in die Öffentlichkeit gelangt und habe die Furcht vor einer Inflation geweckt2. Um eine solche zu verhindern, müsse jedes Aushilfszahlungsmittel mit einem zwangsläufigen Wert ausgestattet werden, der dann wieder für die Reichsmark Gefahren berge. Keinesfalls dürfe ein solches Aushilfszahlungsmittel nach 14 Tagen zusammenbrechen.
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Vgl. das Kommuniqué des BIZ-Verwaltungsrats vom 13. 7., Dok. Nr. 382, Anm. 1. Der erste Satz dieser Verlautbarung wurde am 14. 7. in neuer Fassung veröffentlicht: „Der Verwaltungsrat der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat von der Darstellung Kenntnis genommen, die der Präsident der Reichsbank, Dr. Luther, von der Situation in Deutschland und von dem an sich befriedigenden Zustand der deutschen ökonomischen Kräfte und des Reichsbudgets gegeben hat, so daß die ausgebrochene Krise auf die Abzüge der kurzfristigen Kapitalien aus Deutschland zurückzuführen sind“ (WTB Nr. 1474 vom 14.7.31, Nachl. Pünder Nr. 88, Bl. 240). Der RbkPräs. übersandte am 27.7.31 der Rkei einen Auszug aus dem Entw. des Protokolls der BIZ-Sitzung vom 13. 7. mit den Beschlüssen der BIZ über die Verlängerung des Rediskontkredits für Dtld um drei Monate, die Auffüllung des Garantiefonds durch Frankreich gemäß Artikel 196 ff. der Anlagen zum Sachverständigenplan vom 7.6.29 [RGBl. 1930 II, S. 534–536] und die Unterstützung der RReg. bei der Suche nach Finanzhilfe des Auslands (R 43 I/315, Bl. 40–43).
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Die DAZ berichtete, daß die RReg. beabsichtigte, über eine zu gründende Lombardbank die Rentenbankscheine von 1923 wieder in den Verkehr zu bringen, um dem Mangel an Zahlungsmitteln abzuhelfen (DAZ Nr. 315–316 vom 15.7.31).
Der Vizekanzler berichtete, daß die Sparkassen ein völliges Moratorium wünschten. Die Banken seien für Lohnauszahlungen mit Notgeld. Jedenfalls müsse der Zahlungsverkehr wieder in Fluß gebracht werden. Das völlige Moratorium sei daher unmöglich. Man müsse doch wohl an Ausgabe von Rentenbankscheinen denken.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg bedauerte lebhaft das Verhalten der Dresdner Bank. Sie müsse jetzt auch abgehängt werden, um den anderen Banken Bewegungsfreiheit zu schaffen. Wenn man Rentenmark ausgebe, dürfe diese nicht der Reichsmark gleichgestellt werden, vor allem nicht bei der Reichsbank.
Die Banken dürften nur Löhne auszahlen und nicht an Konteninhaber Auszahlungen machen, die den Betrag, den sie erhielten, doch nur dem Zahlungsverkehr nach Möglichkeit entziehen würden. Das Vertrauen des Publikums in die Banken sei sehr schwer erschüttert, und die Reichsregierung dürfe sich nicht verleiten lassen, jetzt reine Bankpolitik zu machen, sie müsse vielmehr eine Kontrolle der Banken einrichten und richtige Auskünfte durch Strafandrohung erzwingen. Jede Lösung, die man jetzt finde, werde wohl nur für kurze Dauer ausreichen. Vielleicht könne man auch die Rentenmarkscheine, falls man solche ausgebe, kurz befristen.
Der Reichsbankpräsident erklärte, eine Inflation sei nach wie vor ausgeschlossen. Es könne höchstens eine vorübergehende Putativ-Inflation eintreten. Das Verhalten der Dresdner Bank sei geradezu unqualifizierbar. Wenn man Rentenmarkscheine neu herausgebe, müsse man sie besonders abstempeln, weil ja eine limitierte Summe von Rentenmarkscheinen noch in Umlauf sei, die nicht gefährdet werden dürfte. Man müsse sich aber darüber klar sein, daß jedes zusätzliche Zahlungsmittel die Hortung von Geldscheinen verstärke.
Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer führte aus, es sei unmöglich, mit dem Übergangsmittel der Rentenmark die finanzielle Situation in Deutschland länger als[1358] 14 Tage zu halten. Es müsse bei Ausgabe von Rentenmark unbedingt erstrebt werden, für Rentenmark und Reichsmark den gleichen Kurs zu haben. Dann aber würde schon durch die Ausgabe der Rentenmark der Kurs der Reichsmark gedrückt werden, der schon ohnedies zur Zeit schwer gedrückt sei. In der Schweiz und in den Niederlanden würde augenblicklich deutsche Mark überhaupt nicht angenommen. Letzten Endes würde man durch Ausgabe der Rentenmark den Zusammenbruch der stabilen Reichsmark herbeiführen.
Vielleicht sei es nicht unmöglich, für einen Lohnzahlungstag Rentenmark vorübergehend zu verwenden. Auch das sei natürlich nicht unbedenklich. Es müsse unbedingt erstrebt werden, den Gold- und Devisenbestand der Reichsmark wiederherzustellen.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg führte aus, daß in erster Linie eine inflationistische Lösung der gegenwärtigen Krisis vermieden werden müsse.
Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer warf die Frage auf, wie man vorübergehend ausgegebene Rentenmarkscheine wieder aus dem Verkehr ziehen solle. Daß gesetzlich die Ausgabe von Rentenmark unzulässig sei, glaube er nach Rücksprache mit dem Referenten im Reichsfinanzministerium, Geheimrat Fuchs, nicht annehmen zu sollen.
Vielleicht sei es am allerbesten, die Notendeckung der Reichsmark herunterzusetzen.
Der Reichskanzler wies darauf hin, daß bei der Danatbank Passivität, bei der Dresdner Bank Illiquidität vorliege.
In bezug auf die Zinszahlungen deutscher Gemeinden an das Ausland habe Dr. Schacht ihm, dem Reichskanzler, den Vorschlag gemacht, die Gemeinden sollten diese Zahlungen vorläufig einstellen. Man solle jedoch bei der Reichsbank eine Stelle schaffen, welche diese Zinszahlungen entgegennehme und die Gelder im Interesse des Auslandes verwalte.
Auf jeden Fall sei es notwendig, den Rat prominenter Finanzsachverständiger umgehend einzuholen. Er, der Reichskanzler, habe bereits Sprague, den wirtschaftlichen Berater der Federal Reserve Bank, gebeten, umgehend nach Berlin zu kommen3. Sprague habe soeben ein Gutachten über die Bank von England fertiggestellt, in dem er zu dem Ergebnis komme, daß der Notenumlauf in England noch in einer Weise vermehrt werden könne, die einer Notendeckung von etwa 18,75% entspreche.
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Durch Vermittlung des brit. Abg. Church, der sich seit dem 7.7.31 in Berlin aufhielt (Nachl. Pünder Nr. 43, Bl. 131), hatte der RK den amerik. Nationalökonom Sprague angerufen und ihn gebeten, als Berater nach Berlin zu kommen (Brüning, Memoiren, S. 320).
Auch den Rat von Bruins4 und Cassel5 müsse man umgehend einholen.
Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer führte aus, daß der Vorschlag Dr. Schachts bezüglich der Aussetzung der Zinszahlungen deutscher Gemeinden an das Ausland praktisch ein Moratorium bedeute.
Ministerialdirigent NordenNorden führte aus, daß er einen Vorschlag wegen vorläufiger Aussetzung der Zinszahlungen an das Ausland ausgearbeitet habe.[1359] Nach seinem Vorschlage solle anstelle des deutschen Schuldners die Golddiskontbank treten, die aber nicht gezwungen sei, die Schuld zu übernehmen, sondern selbst entscheiden dürfe.
Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.