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2) 9. Ergänzung zum Reichsbesoldungsgesetz.
Das Kabinett stimmt der Vorlage zu1.
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Der Entwurf war nach Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern am 17. und 19. 5. vom RFM am 24. 5. vorgelegt worden (R 43 I/2565, Bl. 234-240). Die vorgesehenen Gehaltserhöhungen werden vom RT noch ausgeweitet (RT-Drucks. Nr. 5928, Bd. 378); am 13. 6. nimmt der RT den Entwurf mit einigen Abänderungen an; veröffentlicht unter dem 18.6.23 (RGBl. I, S. 385 ff.).
Auf eine Anregung des Herrn Reichsarbeitsministers beschließt das Kabinett außerdem, daß der Herr Reichsminister der Finanzen dem Kabinett baldmöglichst den Entwurf eines Kürzungsgesetzes vorlege.