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8) Kölner Eisenbahn.
Der Herr Reichsverkehrsminister teilt mit, daß es in den der englischen Zone benachbarten Bezirken Erregung hervorgerufen habe, daß der Eisenbahnbetrieb in der englischen Zone anders gehandhabt wird11.
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Zwischen der Reichsbahndirektion Köln und den Eisenbahnergewerkschaften war es zu Spannungen gekommen, weil nach Auffassung der Gewerkschaften die Anordnungen der Direktion den Besatzungsmächten zu weit entgegenkamen. Am 30. 1. hatte der Präs. der Direktion Köln, v. Guèrard, seine Dienststellen angewiesen, in der Frage der Transporte wie folgt zu verfahren: „Alle Transporte, die von der Reichsbahndirektion angeordnet werden, müssen gefahren werden. Vor jeder Anordnung wird hier geprüft, ob etwa eine Verletzung des Rheinlandabkommens vorliegt, so daß eine Nachprüfung durch örtliche Stellen ausscheidet. Folgende Richtlinien sind für diese durch die Reichsbahndirektion vorzunehmende Prüfung vom Herrn RVM gegeben worden: a) Verpflegungszüge für die Truppen im neubesetzten Gebiet sind in allen Fällen zu fahren, um dort Requisitionen von Lebensmitteln zu vermeiden. b) Truppentransporte, auf die die Besatzungsmächte nach dem Rheinlandabkommen Anspruch haben, müssen befördert werden; das gilt für alle Transporte, deren Zielstation innerhalb des altbesetzten Gebiets liegt. c) In der englischen Zone sind überhaupt sämtliche Militärtransporte ohne Rücksicht auf Bezeichnung der Bestimmungsstation zu fahren.“ (R 43 I/207, Bl. 253). In einer weiteren Dienstanweisung vom 30. 1. hatte Präs. v. Guèrard gegen Sabotageakte Stellung genommen und u. a. erklärt: „Ich ermahne das Personal dringend, nicht durch unerlaubte Handlungen sich ins Unrecht und schwerer Strafe auszusetzen.“ (R 43 I/207, Bl. 254).
Der Herr Reichsminister des Auswärtigen betont noch einmal die Bedeutung der englischen Besatzung und bittet, alle Maßnahmen, die einen Grund für die Wegnahme der Besatzung geben könnten, zu vermeiden.
Der Herr Reichsverkehrsminister will einen Beamten nach Rheinland-Westfalen schicken, der den Beteiligten die politische Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen darlegen solle12.
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Staatskommissar Mehlich berichtet StS Hamm am 7. 2. über die Spannungen im Direktionsbezirk Köln und schließt: „Wenn es im Bezirk Köln nicht gelingt, eine bessere Zusammenarbeit der Direktion mit den Verbänden herbeizuführen und Erlasse, wie denjenigen über Bestrafung der Sabotage unmöglich zu machen, so befürchte ich die schlimmsten Rückwirkungen auf die Stimmung der Eisenbahner des hiesigen Bezirks.“ (R 43 I/207, Bl. 252). Das Kabinett beschäftigt sich am 13. 2. erneut mit dieser Frage (Dok. Nr. 74, P. 1).