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14. Außerhalb der Tagesordnung: Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stellte die Anfrage, ob Aussicht bestehe, daß das Ermächtigungsgesetz in seiner Geltungsdauer verlängert werde6. Er habe das von verschiedenen Seiten gehört.
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Das Ermächtigungsgesetz vom 8.12.23 (RGBl. I, S. 1179
) ist bis zum 15.2.24 befristet.
Der Reichskanzler hielt es für das beste, auch diese Frage in der am 5. Februar 1924 stattfindenden Kabinettssitzung zu erörtern7.