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3. Personen- und Gütertarife der Deutschen Reichsbahn13.
Der Reichsverkehrsminister beantragt, das Kabinett möge eine Heraufsetzung der Schlüsselzahl im Personenverkehr von 150 000 auf 600 000, im Güterverkehr von 1 200 000 auf 2 400 000 beschließen14. Für gewisse Lebensmittel, z. B. für Obst und Gemüse solle eine Detarifierung stattfinden.
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In seinem Antrag vom 25.8.23 hatte der RVM ausgeführt, der ungedeckte Mehrbedarf der RB werde am 1.9.23 etwa 1500 Billionen M betragen. Die Erhöhung der Schlüsselzahl im Güterverkehr hatte der RVM damit begründet, daß bei Erhöhung des Kohlenpreises um 85% die Ruhrfettstückkohle das 7,4millionenfache und die oberschlesische Kohle das 6millionenfache des Friedenspreises koste (R 43 I/1067, Bl. 317).
[130] Der Reichswirtschaftsminister hält die Erhöhung der Gütertarife für zu weit gehend.
Das Kabinett beschließt,
die Schlüsselzahl im Personenverkehr von 150 000 auf 600 000, die Schlüsselzahl im Güterverkehr bis zum 10. September 1923 von 1 200 000 auf 1 800 000 heraufzusetzen.
Ob und in welcher Höhe nach dem 10. September eine weitere Heraufsetzung der Schlüsselzahl im Güterverkehr erforderlich ist, soll durch neuen Kabinettsbeschluß festgesetzt werden15.
Der Inhalt des jetzigen Kabinettsbeschlusses zu 3. soll den Pressevertretern mitgeteilt werden16.
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In der „Zeit“, Nr. 198 vom 29.8.23, wurden die neuen Tarife unter der Überschrift „Vervierfachung der Eisenbahntarife“ mitgeteilt und der Erklärung, es gebe Ausnahmetarife für Obst und Gemüse, hinzugefügt: „Die Kartoffeln werden heute schon zu einem Fünftel des normalen Tarifs, also weit unter Selbstkosten gefahren.“