2.55.11 (str1p): 11. [Brotversorgung.]

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[263]11. [Brotversorgung.]

Außerhalb der Tagesordnung wird die Frage der Brotversorgung behandelt.

Der Herr Reichsernährungsminister teilt mit, daß in der Frage der Devisenbeschaffung zwischen ihm und dem Reichsfinanzminister eine Einigung erzielt worden ist38; demzufolge bitte er um Zustimmung zu folgendem:

38

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 51, P. 6.

1.

für das besetzte Gebiet muß Getreide aus dem Auslande beschafft werden. Die Devisen werden zur Verfügung gestellt.

2.

Die Brotversorgung wird entsprechend dem Gesetzentwurf vorgenommen39.

3.

Die Brotverbilligungsaktion wird in der Weise durchgeführt, daß aus der zweiten Hälfte der Brot-Abgabe40 eine Unterstützung der kinderreichen Familien vorgenommen wird. Das Reichsfinanzministerium wird darauf Vorschüsse geben.

39

S. Anm. 44 zu Dok. Nr. 51.

40

Die Brotabgabe war als Zwangsanleihe in §§ 4, 5 des Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahre 1923/24 vom 23.6.23 festgesetzt worden und mußte zum 1.8.23 und 2.1.24 gezahlt werden (RGBl. I, S. 410 ); s. dazu Das Kabinett Cuno, Dok. Nr. 194.

Eine Einigung über Punkt 3 hat bereits zwischen dem Reichsfinanz-, dem Reichsernährungsministerium und dem Reichsarbeitsministerium stattgefunden41.

41

S. § 1 der VO über Ablieferung ausländischer Vermögensgegenstände vom 25.8.23 (RGBl. I, S. 833 ). Unter der Überschrift „Goldanleihe für Septembergetreide“ hatte „Die Zeit“, Nr. 208 vom 9.9.23, schon gemeldet, im Einvernehmen von REM und RFM sei die Reichsgetreidestelle ermächtigt worden, mit Goldanleihe für im September angebotenes Brotgetreide zu zahlen. Die Finanzkassen seien angewiesen worden, diese Goldanleihe gegebenenfalls als Landabgabe anzunehmen.

Zu klären ist noch die Frage, wie die Angelegenheit vor dem Reichstage vertreten wird. Von einer gesetzlichen Änderung der ursprünglichen Maßnahmen sollte abgesehen werden. Es wird genügen, die Fragen mit den Führern der Reichstagsparteien in dem erwähnten Sinne zu besprechen42.

42

Diese Verhandlungen konnten nicht ermittelt werden.

Der Vizekanzler stellt fest, daß ein Widerspruch nicht erfolgt, die Vorlage ist damit angenommen43.

43

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 125, P. 5.

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