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III. Teil:
(Reichskabinett.)
Der Reichsminister der Finanzen bat um Zustimmung des Kabinetts dazu, daß dem Kohlensyndikat bei der jetzigen fälligen Zahlung für das Ruhrgebiet 30% abgezogen würden, wobei Einverständnis bestehen solle, daß dieser Abzug nicht zu Lohnkürzungen führen dürfe. Er halte diesen Abzug für tragbar, da sich zweifellos erhebliche Einschränkungen der Ausgaben bewirken ließen und halte ebenfalls weitere Abstriche bei den Krediten der Industrie für möglich.
Der Reichswirtschaftsminister wies daraufhin, daß die Reichsregierung durch einen festen Vertrag mit dem Kohlensyndikat gebunden sei und erst nach Kündigung dieses Vertrages zu Änderungen schreiten dürfe40.
Der Reichskanzler schlug vor, daß die näheren Einzelheiten dieser Frage im Einvernehmen zwischen dem Reichsminister der Finanzen, dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsarbeitsminister erledigt werden sollten41.