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2. Aufruf an die Bevölkerung der von Deutschland abzutretenden Gebiete.
Die Reichsregierung empfiehlt, einen solchen Aufruf nicht von Preußen, sondern vom Reich durch den Reichspräsidenten zu erlassen, da auch außerpreußische Gebietsteile3 in Frage kommen. Der Pressechef wird einen Entwurf vorlegen4.
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Als außerpr. Gebietsteil sollte gem. Art. 49 VV die Westecke der bayer. Pfalz zusammen mit dem südwestl. Teil der pr. Rheinprovinz als „Saarbeckengebiet“ zunächst für 15 Jahre der Hoheit des Dt. Reiches entzogen und dem Völkerbund treuhänderisch unterstellt werden. Unabhängig von dem Aufruf der RReg. richtet der bayer. MinPräs. Hoffmann am 11.1.20 eine eigene Abschiedsbotschaft an die Bevölkerung der bayer. Saarpfalz (Schultheß 1920, I, S. 8).
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