Text
2. Entwurf eines Gesetzes zur Aufbringung der Industriebelastung.
Der Entwurf wurde unverändert angenommen2.
- 2
Mit Schreiben vom 18. 8. hatte der RWiM den Entwurf eines „Gesetzes zur Aufbringung der Industriebelastung“ zusammen mit dem Entwurf eines „Gesetzes über die Industriebelastung“ als Kabinettsvorlage übersandt (R 43 I/265, Bl. 360-374). Diese Entwürfe werden zusammen mit den sonstigen Gesetzentwürfen zur Durchführung des Sachverständigen-Gutachtens (Bankgesetz, RB-Gesetz usw.) am 19. 8. dem RR zugeleitet (RR-Drucks. 1924, Nr. 133).