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d) Außerhalb der Tagesordnung: Sitzungen des interfraktionellen Ausschusses.
Der Herr Reichskanzler stellte in Aussicht, daß er mit dem Interfraktionellen Ausschuß Fühlung nehmen werde, um zu vermeiden, daß er durch seine Sitzungen Reichsminister an der Beteiligung an den Kabinettsberatungen hindert3.
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Nach den Richtlinien über die „parlamentarische Zusammenarbeit der Regierungsparteien unter sich und mit der Reichsregierung“ konnte der Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien zu seinen Besprechungen auch Regierungsmitglieder hinzuziehen; zu den Richtlinien vgl. Dok. Nr. 186, P. 1.