Text
[263][Pachtschutzverordnung:]
Außerhalb der Tagesordnung teilt der ReichsarbeitsministerSchlicke mit, daß der Reichsrat die Pachtschutzverordnung nicht angenommen habe8, sich aber bereit erklärt [habe], durch entsprechendes Gesetz die Länder zu ermächtigen, ihrerseits entsprechende Bestimmungen zu erlassen. Er, der Reichsarbeitsminister, habe sich im Reichsrat mit diesem Wege einverstanden erklärt und bedürfe der nachträglichen Genehmigung des Kabinetts hierzu. Die Genehmigung wird erteilt9.