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3. Außerhalb der Tagesordnung: Initiativantrag der Deutschen Volkspartei auf Abänderung der Reichsverfassung.
Es bestand im Reichskabinett Einvernehmen darüber, daß zunächst kein Anlaß sei, zu dem Initiativantrag der Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei auf Abänderung der Reichsverfassung Stellung zu nehmen5.
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Von der DVP war beantragt worden, den Art. 54 RV dahin abzuändern, daß der RReg. bei Beginn der Amtsführung und der Wahlperioden das Vertrauen auszusprechen sei. Entzogen werden könne es nur mit zwei Drittel Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit bei der dritten Lesung des Haushalts. Art. 85 RV sollte dahin geändert werden, daß Ausgabenerhöhungen im Haushalt nur mit Zustimmung der RReg. und des RR möglich seien. Mehreinnahmen seien zur Schuldentilgung und für Rücklagen zu verwenden.
Der Reichsminister des Innern behielt sich jedoch mit Einverständnis des Reichskabinetts vor, auf Anfrage im Reichstag zu erklären, daß er Gelegenheit nehmen werde, eine Stellungnahme der Reichsregierung herbeizuführen6.
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Der Antrag der DVP wurde am 28. 2. und 1.3.29 im RT behandelt und an den Rechtsausschuß überwiesen, ohne daß ein Mitglied des RKab. sprach (RT-Bd. 424).