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1. Außerhalb der Tagesordnung: Änderungen der Schlichtungsordnung.
Ministerialdirektor Sitzler trug kurz die wesentlichen Änderungen vor, welche der Entwurf einer Schlichtungsordnung bei den Beratungen des vorläufigen[123] Reichswirtschaftsrats erfahren habe1. Von erheblicher Bedeutung sei lediglich die Beseitigung der Sonderreinigungskammern und -Senate und der Verzicht auf die Sonderbehandlung der gemeinnützigen Betriebe. In beiden Punkten beabsichtige das Reichsarbeitsministerium, sich dem einstimmigen Gutachten des Reichswirtschaftsrats anzuschließen.
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Stellungnahme des VRWiR, siehe RT-Drucks. Nr. 3760 (S. 78), Bd. 372.
Das Kabinett stimmt dieser Absicht zu.