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1. a) Änderungen des Reichstags an dem Entwurf des Reichshaushalts für 1922.
Ministerialdirektor von Schlieben trägt den Inhalt der Vorlage vor2. Das Kabinett stimmt zu. Im Anschluß daran berichtet er, daß im Reichstage das Gesetz über die Unterbringung der Wartegeldempfänger und das Pensionskürzungsgesetz ohne die erforderliche Zweidrittelmehrheit angenommen worden seien, obwohl sie verfassungsändernd seien. Er beantrage, die Gesetze dem Herrn Reichspräsidenten zur Publizierung zunächst nicht vorzulegen, zugleich[843] bitte er aber das Kabinett, die Gesetze möglichst bald erneut dem Reichstag zur Beschlußfassung zu überweisen3. Das Kabinett stimmt zu.
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Zusammenstellung der im RT vorgenommenen Änderungen in R 43 I/1376, Bl. 438-460.
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Die Gesetzentwürfe (siehe RT-Drucks. Nr. 3649, Bd. 371 und 4309, Bd. 373) werden nicht verkündet, da sie als verfassungsändernde Gesetze nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben. Der RTPräs. teilt am 28.6.1922 anhand eines Schreibens des RFM vom 19.6.22 dem RT mit, daß es Regierung oder Parteien überlassen bleiben müsse, durch Neuvorlage der Gesetze die nötige Mehrheit zu gewinnen (RT Bd. 356, S. 8108 A).