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10. Personalsache.
Staatssekretär Dr. Hemmer macht Mitteilung von einem Schreiben des Preußischen Justizministers vom 16. d. Mts., in welchem ersucht wird, die gemäß § 53 der Strafprozeßordnung erforderliche Genehmigung der Reichsregierung zur Aussage des Reichsministers der Finanzen, Dr. Hermes, herbeizuführen9. Nach ständiger Übung erteilt gemäß einem Gutachten des[892] Reichsjustizministeriums in solchen Fällen das Reichskabinett die Genehmigung. Im Einverständnis und auf Antrag von Reichsminister Dr. Hermes erteilt das Kabinett einstimmig die erbetene Genehmigung.
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Es geht dabei um die Zeugenaussage in dem von dem RFM Hermes eingeleiteten Verfahren gegen den Redakteur der „Freiheit“, Hensel, wegen Beleidigung: Hensel hatte den Vorwurf des Amtsmißbrauchs erhoben; siehe dazu auch Bericht des Untersuchungsausschusses des RT (RT-Drucks. Nr. 5485, Bd. 376). Der Prozeß endet mit der Verurteilung des Redakteurs zu 10 000 Mark Geldstrafe (R 43 I/933, Bl. 148 f., 152, 156 ).