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4. Zur Beseitigung der Transportnot.
Der Reichsverkehrsminister macht Mitteilung über die organisatorischen Vorkehrungen zur Prüfung der für die Beseitigung der Verkehrsnot zu treffenden Maßnahmen7. Bestellt sind 4 Verkehrsausschüsse für Eisenbahnwesen, für Werkstättenwesen, für Schiffahrts- und Kraftfahrwesen. Von Vorschlägen für die Ernennung eines Reichskommissars oder Verkehrsdiktators soll[325] abgesehen werden. Mit dem Preußischen Eisenbahnministerium8 wird engste Fühlung gehalten, insbesondere durch Bestellung des Geheimrat Marx zum Leiter des Verkehrsausschusses für das Eisenbahnwesen. Es bleibt vorbehalten, gemeinschaftliche Sitzungen mit dem Preußischen Ministerium unter dem Vorsitze des Reichskanzlers abzuhalten.
Auf Vorschlag des Reichsverkehrsministeriums erklärt das Kabinett sich grundsätzlich einverstanden, daß im Wege der Notverordnung, soweit dies erforderlich ist, dem Verkehrsminister besondere Vollmachten zur Regelung des Transportwesens erteilt werden9.
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Um den Umlauf der zur Verfügung stehenden Transportmittel zu steigern, erläßt der RVM Anfang November drei Verordnungen, die die Verwendung von Güterwagen und Binnenschiffen regeln (RGBl. 1919, S. 1867, 1871 u. 1877).