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Lage der Danatbank1.
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Das Protokoll dieser Ministerbesprechung ist auszugsweise veröffentlicht in: K. E. Born, Die deutsche Bankenkrise 1931, S. 184–191.
Der Reichskanzler berichtete über die Lage der Großbanken, die durch die neu aufgetretenen Schwierigkeiten der Dresdner Bank besonders ernst geworden sei2. Schuld an dieser Entwicklung sei die leichtsinnige Aufnahme kurzfristiger Kredite aus dem Ausland. Die Reichsbank sei an der Deckungsgrenze angelangt. Die Besprechungen mit den Bankiers hätten keine positiven Ergebnisse gezeitigt3. Einschneidende Maßnahmen würden notwendig sein, und der Entwurf einer Notverordnung, die besonders auch dem Schutz der kleineren Einlagen dienen solle, liege vor.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg trug über Inhalt und Wortlaut einer Notverordnung vor, die der Reichsregierung ein allgemeines Eingreifen in die Bankenkrise ermöglichen solle4. Er stellte zur Erwägung, ob diese Verordnung nicht vielleicht doch auf die Danatbank und die Dresdner Bank spezialisiert werden solle.
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Der VOEntw. ermächtigte die RReg., für Kreditinstitute, die von der Krise in ihrem Bestand bedroht waren, bei denen aber die Aufrechterhaltung des Betriebes oder eine geregelte Geschäftsabwicklung aus allgemeinem Interesse geboten war, Garantien zu übernehmen (§ 1). Die RReg. konnte bei diesen Banken Anordnungen über die Geschäftsführung treffen, Treuhänder ernennen und Dienstverträge von leitenden Bankangestellten kündigen (§ 2). Die RReg. war ermächtigt, ein Auszahlungsverbot zu verhängen, die Durchführung von Arresten, Zwangsvollstreckungen und einstweiligen Verfügungen gegen das Bankvermögen zu verhindern und Konkurseröffnungen zu verbieten (§ 3). Des weiteren wurde die RReg. im § 4 ermächtigt, Vorschriften über den Devisenverkehr zu erlassen (R 43 I/1450, S. 363–367).
Der Reichskanzler sprach sich zunächst für eine allgemeine Verordnung aus. Man könne in den Ausführungsbestimmungen und in der begleitenden Kundgebung der Reichsregierung die Danatbank und die Dresdner Bank im einzelnen nennen.
Der Reichsminister der Finanzen stellte zur Erwägung, ob man die Verordnung nicht „auf Institute von lebenswichtiger Bedeutung“ begrenzen solle.
[1339] Der Reichsbankpräsident erklärte, nach seiner Meinung wögen sich die Vorteile und Nachteile einer allgemeinen gegenüber einer speziellen Verordnung ungefähr auf.
Es wurde Einvernehmen darüber hergestellt, daß die Effekten- und Devisenbörsen am nächsten Montag und Dienstag geschlossen werden sollten und daß sie später nur für den Kassa- und Devisenverkehr wieder geöffnet werden würden. Die Länderregierungen würden hierüber zu unterrichten sein.
Es schloß sich eine eingehende Aussprache über den Wortlaut der Notverordnung zum Eingreifen in die Bankenkrisen an. Das Kabinett einigte sich über den Wortlaut5, der nach Neudeck durch Staatssekretär Meissner durchgegeben wurde. Bei der sich anschließenden Aussprache über die Ausführungsbestimmungen zu dieser Notverordnung wurde insbesondere über das Ausmaß der Reichsgarantie verhandelt.
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§ 4 des VOEntw. wurde offenbar gestrichen (vgl. die Durchstreichung des § 4 in R 43 I/1450, S. 365).
Der Reichsbankpräsident schlug zunächst vor, die Garantie für jedes Konto auf 10 000,– RM zu beschränken.
Staatssekretär SchäfferSchäffer erklärte seinerseits, daß die Auslandsgläubiger voll befriedigt werden müßten, sonst würde Deutschlands Auslandskredit entscheidend geschädigt werden.
Dem widersprachen der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft der sich gegen eine Generalgarantie dieser Konten aussprach, und Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg, der keine Differenzierung zwischen Ausland und Inland wünschte und die Garantie auf höchstens 20 000,– RM festsetzen wollte.
Vizepräsident DreyseDreyse hielt eine besonders pflegliche Behandlung der Auslandsgläubiger für zweckmäßig, erklärte aber, daß die Reichsbank nicht für alles einstehen könne.
Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte sich für volle Garantie gegenüber dem In- und Auslande. Auch der Reichskanzler neigte dieser Auffassung zu. Er schlug vor, zunächst die Vertreter der Banken zu hören.
Das Reichskabinett ermächtigte den Wirtschaftsausschuß des Reichskabinetts, die Treuhänder der Reichsregierung für die Sanierung der Danatbank zu bestellen.
6.15 Uhr nachmittags trat daraufhin der Wirtschaftsausschuß des Reichskabinetts in folgender Zusammensetzung zusammen:
Reichskanzler, Vizekanzler Dietrich, Reichsminister des Auswärtigen Dr. Curtius, Reichsbankpräsident Dr. Luther, Vizepräsident Dreyse, die Staatssekretäre Dr. Trendelenburg, Dr. Pünder, Schäffer, Ministerialdirektor Dr. von Hagenow, Oberregierungsrat Planck als Protokollführer.
Die Auswahl des Treuhänders der Reichsregierung wurde eingehend besprochen.
Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg schlug zunächst Staatsfinanzrat Köbner vor6, dem ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums und ein Bankier zur Seite gestellt werden sollte.
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Vgl. auch den gleichlautenden Vorschlag Schachts in der Anlage zu diesem Dok.
[1340] Der Vizekanzler sprach sich dagegen aus, daß als Haupttreuhänder ein Beamter der preußischen Staatsbank gewählt werde. Preußen habe mit dieser Sache nichts zu tun.
Dem stimmte der Reichsbankpräsident zu und brachte als Haupttreuhänder seinen Amtsvorgänger, Reichsbankpräsident a. D. Schacht in Vorschlag.
Es wurde demgemäß beschlossen, an Reichsbankpräsident a. D. Schacht mit diesem Vorschlag heranzutreten.
Unter Zuziehung des Generalmajors von Schleicher wurde sodann nochmals besprochen, ob die Schalter der Danatbank am Montag geschlossen werden könnten.
Der Reichsminister des Auswärtigen äußerte lebhafte Bedenken gegen diese Maßnahme.
Generalmajor von SchleicherSchleicher erklärte, daß er Unruhen nicht befürchte. Die Machtmittel des Staats seien ausreichend. Der gleichen Ansicht sei auch der preußische Innenminister Severing.
6.30 Uhr nachmittags trat das Reichskabinett erneut zusammen unter Zuziehung folgender Vertreter der Großbanken:
Fürstenberg, Jacob Goldschmidt, Gutmann, Landauer, Meinhardt, Mosler, Reinhart, Ritscher, Sobernheim, Solmssen, Wassermann.
Der Reichskanzler verlas den Entwurf der Verordnung der Reichsregierung zum Eingreifen in die Bankenkrise, zu dem Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg sodann Erläuterungen gab.
Herr WassermannWassermann erklärte dazu, daß durch diese Verordnung ein Run auf die anderen Banken entstehen werde. Die Fusion Danatbank – Dresdner Bank wäre billiger gewesen. Wichtiger als das Reichsbankgesetz sei die Erhaltung eines deutschen Kreditsystems. Es dürfte nicht heißen: fiat Reichsbankgesetz, pereat Deutschland.
Der Reichsbankpräsident erklärte, daß die Reichsbank bereits an die Grenzen des Möglichen gekommen sei und nun doch Restriktionen vornehmen müsse.
Hierzu bemerkte Direktor WassermannWassermann, diese Restriktionen würden die Vernichtung des deutschen Kreditsystems bedeuten.
Der Reichskanzler forderte die Vertreter der Großbanken auf, nach einer internen Beratung ihre Ansicht zu der Notverordnung mitzuteilen und zugleich über die Lage der Großbanken Auskunft zu geben.
Die Ministerbesprechung wurde hierauf ohne die Vertreter der Großbanken fortgesetzt.
Der Reichskanzler sprach sein Erstaunen darüber aus, daß die Großbanken noch immer den Plan der Fusion zweier lebensunfähig gewordener Institute weiterverfolgt[en].
Der Reichsminister des Innern stellte die Frage, ob die Reichsbank nicht überkorrekt vorgehe. Dies wurde vom Reichsbankpräsidenten lebhaft bestritten. Der Devisenvorrat betrage noch 650 Millionen. Er würde am Montag zur Neige gehen. Die Reichsbank habe bereits ein Übermaß von Wechseln aufgenommen. Jetzt gälte es, die Währung zu retten.
[1341] Diesem Urteil schloß sich Vizepräsident DreyseDreyse an.
Der Reichsminister des Auswärtigen sprach sich nochmals mit besonderem Nachdruck gegen den Schalterschluß am Montag bei der Danatbank aus.
9.15 Uhr abends wurde Reichsbankpräsident a. D. SchachtSchacht zur Ministerbesprechung zugezogen.
Der Reichskanzler hatte schon vorher eine Aufzeichnung über seine telefonische Stellungnahme verlesen7 […]. Währenddessen hatten der Reichsbankpräsident und Vizepräsident DreyseDreyse eine Aussprache mit Vertretern der Dresdner Bank. Diese ergab, daß die Dresdner Bank sich als zahlungsfähig erklärte. Von den übrigen Vertretern der Großbanken war inzwischen hauptsächlich beanstandet worden, daß die Notverordnung nicht auf die Danatbank speziell, sondern allgemein gehalten sei.
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In der Anlage abgedruckt.
Reichsbankpräsident a. D. SchachtSchacht sprach sich zunächst schärfstens gegen die Devisenverordnung aus. Kein Mensch werde dann der Reichsbank noch Devisen anbieten, so daß die Gefahr eines Disagio für die deutsche Währung gerade durch diese Maßnahme akut werde. Reichsbankpräsident a. D. Schacht stellte sodann eine Reihe von Fragen. Er wies darauf hin, wie groß die Verantwortung des Reichs bei einer allgemeinen Garantie für die Danatbank sei und fragte, wann die Garantie honoriert werden solle.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg erklärte, daß der Zeitpunkt vorbehalten bleibe.
Reichsbankpräsident a. D. SchachtSchacht fragte ferner, ob die von der Danatbank abhängigen Unternehmen weitergeführt werden sollten.
Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg antwortete, daß darüber die Treuhänder entscheiden würden.
Reichsbankpräsident a. D. SchachtSchacht wies darauf hin, daß dies zu weitergehender Verstaatlichung der Danatbank und der von ihr abhängigen Firmen führen könne. Deshalb müsse man den ganzen Komplex liquidieren.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg stimmte dem zu, daß eine Verstaatlichung unter allen Umständen vermieden werden müsse.
Ferner macht Reichsbankpräsident a. D. SchachtSchacht darauf aufmerksam, daß die Garantie aller Konten der Danatbank für das Reich sehr verlustreich werden könne und daß eine solche Garantie ein gefährliches Präjudiz für andere Fälle bedeute. Das Reich nehme eine sehr ernste Verantwortung auf sich.
Hierzu bemerkte Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg, daß eben der Auszahlungsplan zeitlich sehr vorsichtig eingeteilt werden müsse.
Der Reichskanzler berichtete nunmehr, daß die Dresdner Bank sich endgültig für zahlungsfähig erklärt habe. Alle Banken forderten mindestens einen Bankfeiertag. Sie hätten im übrigen lebhafte Bedenken gegen den Wortlaut der Verordnung vorgetragen8 […].
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S. Anm. 4.
Reichsbankpräsident LutherLuther und Staatssekretär SchäfferSchäffer sprachen sich nun auch für einen Bankfeiertag aus, da die zeitliche Bedrängnis sonst zu groß werde.
[1342] Das Reichskabinett beschloß dementsprechend.
Es wurde nun Direktor ReinhartReinhart zugezogen, der die Bedenken der Großbanken insbesondere gegen § 3 des ersten Entwurfs vortrug. Dieser bedeute praktisch ein Inlandsmoratorium. Auch § 2 sei bedenklich, weil er Bestimmungen enthalte, die geeignet seien, den Auslandskredit der Großbanken schwer zu schädigen.
Diese Bedenken der Großbanken wurden dann auch mit den anderen Bankvertretern im Reichskabinett erörtert.
11.15 Uhr abends beriet das Kabinett auf Grund eines neuen Vorschlages von Direktor ReinhartReinhart erneut über die Notverordnung9 […]. Es wurde dabei hauptsächlich erörtert, ob die Notverordnung erst nach dem Schalterschluß der Danatbank bekanntgegeben werden könne. Hiergegen wurden aus psychologischen Gründen starke Bedenken geäußert. Nach eingehender Debatte entschied sich das Reichskabinett für Schalterschluß nur bei der Danatbank. Die Notverordnung solle dann im Laufe des Montags bekanntgegeben werden.
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In dem Entw. Reinharts war § 2 des 1. VOEntw. ersatzlos gestrichen worden. Ebenso war die Ermächtigung der RReg. im § 3, ein Auszahlungsverbot über die Banken zu verhängen, weggefallen. Die übrigen Bestimmungen entsprachen dem VOEntw. Trendelenburgs (R 43 I/1450, S. 369).
Ministerialdirektor ErnstErnst sprach sich nochmals für generelle Fassung der Notverordnung aus, da er weitere Zusammenbrüche befürchte.
Der Reichskanzler teilte die Entscheidung der Reichsregierung, daß vorerst kein Bankfeiertag verordnet werden solle und die Danatbank ihre Schalter schließen möge, den Vertretern der Großbanken mit und stellte den Erlaß einer Notverordnung für den nächsten Tag in Aussicht.
Das Reichskabinett setzte hierauf 12.40 Uhr nachts eine Sitzung im Beisein des Reichsbankpräsidenten Dr. Luther und Reichsbankpräsidenten a. D. Schacht fort.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg berichtete, daß die Vertreter der Danatbank dringend eine Ermächtigung zu einem beruhigenden Anschlag an ihren Schaltern erbäten, in dem auch die Garantie des Reichs für alle Einlagen ausgesprochen sein müsse. Ohne einen solchen Anschlag befürchteten die Vertreter der Danatbank das Schlimmste. Im Reichskabinett wurde daraufhin der nachfolgende Wortlaut eines Kommuniqués formuliert und beschlossen:
Kommuniqué über die Danatbank.
Berlin, 13. Juli. Die Darmstädter und Nationalbank hat mitgegeilt, daß sie genötigt sei, ihre Schalter am Montag geschlossen zu halten.
Die Reichsregierung hat die Darmstädter und Nationalbank zu folgender Erklärung ermächtigt:
Die Reichsregierung wird aufgrund einer im Laufe des heutigen Tages ergehenden Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten durch volle Garantieleistung für alle Einlagen für eine ruhige Abwicklung der Geschäfte der Danatbank Sorge tragen.
[1343] Mit Rücksicht auf die Bedeutung der eingetretenen Zahlungsstockung ist den Börsen die Anregung gegeben worden, den Verkehr mit Effekten und Devisen für Montag und Dienstag einzustellen10.
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Veröffentlichung des Kommuniqués durch WTB Nr. 1464 am 13.7.31 (Nachl. Pünder Nr. 88, Bl. 276).
Dieser Wortlaut wurde den Vertretern der Danatbank mitgeteilt und ihnen die Genehmigung zu einem entsprechenden Anschlag an den Schaltern erteilt. Auch der zuletzt beabsichtigte Wortlaut der Notverordnung11 […] wurde den Vertretern der Danatbank mitgeteilt.
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S. Am. 9.
Der Vizekanzler äußerte nochmals große Bedenken gegen die 100%ige Garantie des Reichs für die Danatbank. Zum mindesten müsse dann dem Reich die Möglichkeit gegeben werden, die „Nordwolle“ fallen und in Konkurs gehen zu lassen. Man solle aber doch noch einmal überlegen, ob man nicht die Danatbank mit Reichshilfe weiter vertreten könne.
Hiergegen wandte sich besonders Reichsbankpräsident a. D. SchachtSchacht. Die Danatbank sei nicht nur illiquide, sondern auch inaktiv und werde wohl nie wieder geöffnet werden.
Der Vizekanzler machte für seine Zustimmung zur Vollgarantie des Reichs für die Danatbank folgende Bedingungen:
1. | es müsse ihm für „Nordwolle“ freie Hand gegeben werden, was unter Umständen den Konkurs von „Nordwolle“ bedeuten könne. |
2. | Die Garantie für die Großkreditoren der Danatbank dürfe in ihrer zeitlichen Auswirkung nicht begrenzt werden. |
3. | Das Reichskabinett müsse einstimmig über diese Fragen beschließen. |
Das Reichskabinett beschloß darauf einstimmig, den Vorschlägen des Vizekanzlers beizutreten, wobei die Abstimmung der abwesenden Reichsminister Schätzel und von Guérard am nächsten Tage nachgeholt werden soll. Das vorstehende Kommuniqué über die Danatbank wurde hierauf nochmals endgültig genehmigt.
Die Ministerbesprechung wurde sodann um 2.00 Uhr nachts geschlossen12.
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Laut Nachl. Pünder Nr. 43, Bl. 123 endete die Besprechung um 2.45 Uhr. Nach Luther, Vor dem Abgrund, S. 192–193, wurde die Sitzung gegen 4 Uhr geschlossen. Schäffer berichtet in seinen Erinnerungen an Wallenberg: „Auf die Fülle der Eindrücke während dieses Tages kann hier nicht eingegangen werden. Selten haben sich mir die Unterschiede in Denkfähigkeit und Gesinnung so enthüllt wie in diesen Stunden. Um 4 Uhr morgens endete die Sitzung mit allgemeiner Erschöpfung und einer starken Verstimmung, insbesondere derjenigen Minister und Staatssekretäre, die sich um 2 Uhr nach Hause begeben hatten, wie Dietrich annahm, um sich der Abstimmung zu entziehen, und die der Kanzler wieder hatte aus ihren Betten holen lassen“ (Nachl. Dietrich Nr. 88, Bl. 29). Vgl. über diese Sitzung auch Brüning, Memoiren, S. 317–320 und die Tagebucheintragungen Schäffers vom 12.7.31, IfZ, ED 93, Bd. 11, Bl. 355–360.