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a) Angelegenheit der Deutschen Allgemeinen Zeitung (DAZ).
Der Reichskanzler führte aus, daß es sich um die Frage handle, ob das Reich die DAZ1 erwerben wolle. Nach seiner Ansicht sei das durchaus zu erstreben.
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Liberal-nationale Tageszeitung, gegr. 1861 in Berlin als Norddeutsche Allgemeine Zeitung, seit 1863 staatlich subventioniert, 1918 in Deutsche Allgemeine Zeitung umbenannt, 1920–1925 im Besitz des Stinnes-Konzerns.
[462] Der Staatssekretär in der Reichskanzlei machte einige tatsächliche Angaben zu dieser Angelegenheit2.
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Aufzeichnungen zur Vorgeschichte nicht bei den Akten der Rkei. Dort lediglich ein Schreiben Otto Stollbergs (Verlag für Politik und Wirtschaft, Berlin) an MinDir. Kiep vom 22. 6., worin es heißt: „Ich habe inzwischen mit Bestimmtheit erfahren, daß zwei parteipolitisch eingestellte Gruppen bereits positive Verhandlungen wegen des Ankaufs der Deutschen Allgemeinen Zeitung führen. Diese Verhandlungen bilden für den Zweck, dem ich die Zeitung wieder zuführen möchte, nämlich ein überparteiliches Organ in Anlehnung an die Regierung zu sein, eine erhebliche Gefährdung. Da die Finanzlage der Zeitung eine Entscheidung als dringend erscheinen läßt, halte ich es für notwendig, daß ich meinerseits mit den Verhandlungen baldigst beginne.“ (R 43 I/2470, Bl. 3).
Der Reichswehrminister und der Reichsarbeitsminister sprachen sich grundsätzlich für einen Ankauf durch das Reich aus.
Auch der Reichsminister des Auswärtigen bezeichnete es als sehr erstrebenswert, daß das Reich die Zeitung kaufe. Den Preis von 2½ Millionen Mark bezeichnete er als sehr gering.
Der Reichsminister der Finanzen So sehr er den Plan des Ankaufs der DAZ begrüße, so müsse er doch darauf hinweisen, daß der Weg, auf dem dieses Ziel zu erreichen sei, zweifelhaft und jedenfalls schwierig sei. Nach seiner Ansicht müsse man mit den Regierungsparteien vorher Fühlung nehmen und müsse die notwendige Position in den Etat aufnehmen. Er befürchte eine durchaus ablehnende Haltung der Oppositionsparteien.
Der Reichsarbeitsminister vertrat die Auffassung, daß die Oppositionsparteien keinerlei Schwierigkeiten machen würden; auch sie würden es begrüßen, wenn sie einmal wieder an der Macht wären, ein Regierungsorgan zu besitzen.
Der Reichskanzler stellte folgendes fest:
Die Versammlung sei sich darüber einig, daß die DAZ in irgendeiner Form vom Reich zu erwerben sei.
Um dieses Ziel zu erreichen, müsse sofort mit den Verfügungsberechtigten verhandelt werden; der Unterhändler müsse sich das Objekt fest an die Hand geben lassen.
Sodann müsse mit den Parteien des Reichstags, und zwar zunächst mit den Regierungsparteien, gesprochen werden.
Der Staatssekretär in der Reichskanzlei werde noch heute mit den Verfügungsberechtigten verhandeln3.
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Über diese Verhandlung eine kurze, nicht gezeichnete Aufzeichnung der Rkei vom 31. 7. in R 43 I/2470, Bl. 4. Kempner habe den Beauftragten der DAZ, Humann und Tiktin, eingangs erklärt, es wäre wünschenswert, ihm die Zeitung für einige Tage „in die Hand“ zu geben, damit die RReg. Zeit zur Entscheidung erhielte. Demgegenüber habe Tiktin, der in ständigem Einvernehmen mit der Bankengruppe (insbes. Goldschmidt von der Darmstädter Bank) stehe, u. a. ausgeführt, daß die Verkaufsverhandlungen bereits in ein entscheidendes Stadium eingetreten seien und in den nächsten Tagen zum Abschluß gelangen könnten. „Eine Einflußnahme durch die Reichsregierung halte er in erster Linie dann für möglich, wenn die Reichsregierung die Zeitung einfach kaufe, denn die Gläubiger des Stinnes-Konzerns wollten Geld sehen. Einen zweiten Weg sehe er in einem der Öffentlichkeit nicht bekanntzugebenden Kauf, den die Reichsregierung durch Strohmänner vornehmen könne. Drittens halte er eine Einigung der Reichsregierung mit einer der verhandelnden Gruppen […] in der Weise für möglich, daß die Reichsregierung sich durch Zuschüsse eine gewisse Einflußnahme sichere. Ein Verkauf an Preußen komme nicht mehr in Frage. Der bisherige Verhändler sei gar nicht bevollmächtigt gewesen, und die Preußische Regierung habe sich nunmehr für nicht interessiert erklärt.“ Zum Fortgang s. Dok. Nr. 139, P. 2.