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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Text

RTF

[Anlage:]36

36

Das hs. Original der Aufzeichnung dieses TOP befindet sich in R 43 I /1507 , Bl. 139.

Personalsache.

Der Herr Reichskanzler teilt mit, daß der Herr Staatssekretär Frh. v. Rheinbaben um seine Entlassung gebeten habe und daß der Herr Reichspräsident bereit sei, dem Gesuch zu entsprechen37. Über formelle Schwierigkeiten[615] wegen Gewährung des Wartegeldes würde eine Lösung möglich sein38.

37

Über seine Verabschiedung schrieb v. Rheinbaben an Seeckt: „Wie Ihnen inzwischen bekannt geworden sein wird, habe ich meinen Posten verlassen. Äußerlich auf meinen eigenen Wunsch, innerlich und in Wahrheit, weil ich meinem bisherigen Herrn Chef gegenüber mit meinen Ratschlägen nicht durchgedrungen bin und er, als die große Koalition wieder zustandegekommen war, mit schon nicht mehr sanfter Hilfe gewisser Fraktionskollegen sich einen anderen an meinen Platz wünschte“ (BA-MA: NL von Seeckt , Bl. 84). In der Fraktionssitzung der DVP am 6.10.23 waren bereits Wünsche und Bedenken mit dem Ziel geäußert worden, dem RK eine stärkere Stütze als bisher zu geben. Energisch sei, so hatte am gleichen Tag Mittelmann dem RK berichtet, „nach einem Verbindungsoffizier mit der Fraktion, wobei man ganz deutlich auf den Chef der Reichskanzlei abzielte“, gerufen worden. „Nachdem dann eine persönliche kurze Aussprache zwischen Scholz und mir resultatlos verlaufen war, hielt ich mich für verpflichtet, das Wort zu ergreifen und die Dinge beim rechten Namen zu nennen. Ich konnte dies tun; denn ich weiß, daß Sie innerlich einen Wechsel auf dieser wichtigen Stelle wünschen und daß andererseits die unbedingte Notwendigkeit hierfür gegeben ist.“ Er habe Rheinbaben von seinem Schritt benachrichtigt. Außerdem hatte Mittelmann in seinem Brief erklärt, ein von dem oppositionellen DVP-Abgeordneten Maretzky im „Tag“ gegen die neue Koalition unter Stresemann gerichteter Artikel sei von Rheinbaben inspiriert worden (Pol.Arch.: NL Stresemann 87). In einem Gespräch mit Rheinbaben erklärte Stresemann, er hoffe, die „persönlichen Bindungen würden infolge der aus dienstlichen Gründen hervorgehenden Trennung nicht leiden“ (v. Rheinbaben an Stresemann, 18.10.23; Pol.Arch.: NL Stresemann 3). Gegenüber dem RPräs. führte der RK aus, Rheinbaben habe „aus Anlaß der jüngst erfolgten Neubildung des Kabinetts“ gebeten, von seinen Dienstgeschäften entbunden zu werden (17.10.23; R 43 I /3362 , Bl. 10). Die Erwartung von Rheinbabens, diplomatische Verwendung zu finden, erfüllte sich nicht, wie er in einem an den RK persönlich gerichteten Brief vom 18. 10. mitteilte: Der RPräs. habe die Verwendung im auswärtigen Dienst abgelehnt. „Ich muß also vermuten, daß der Herr Reichspräsident mir auf Grund von Mitteilungen über meine dienstliche Berufung als Staatssekretär in der Reichskanzlei nicht das Vertrauen entgegenbringt, das zu einer Billigung des Vorschlages notwendig ist. Da ich mir – von der grundsätzlichen Meinungsverschiedenheit zwischen uns bezüglich der Art der Neubildung der Regierung nach erfolgter Demission des ersten Kabinetts – keinerlei Abweichens von Ihren Intentionen oder gar Versehens oder Versagens irgendwelcher Art bewußt bin, trifft mich diese Beurteilung durch den Herrn Reichspräsidenten völlig unvermutet und hart.“ Bleibe die „Mißtrauenskundgebung“ des RPräs. bestehen, könne er während dessen Amtsdauer keinen weniger wichtigen Posten übernehmen und werde dann seinen „politischen Weg in anderer Weise weitergehen“ (Pol.Arch.: NL Stresemann 3).

38

v. Rheinbaben hatte die Forderung erhoben, daß ihm für ein ganzes Jahr das Gehalt eines Staatssekretärs weitergezahlt werde. Demgegenüber bestanden RPräs. und RFM darauf, daß er dieses Gehalt nur ein Vierteljahr erhalte und danach Wartegeld als StS z. D. (RFM an RPräs., 22.10.23; R 43 I /3362 , Bl. 12).

Er habe sich nach einem neuen Herrn umgesehen. Die Parteikonstellation des Kabinetts schließe dabei gewisse Schwierigkeiten in sich. Es sei notwendig für den Staatssekretär, in engster Fühlungnahme mit dem Kabinett zu bleiben. Er habe es für richtig gehalten, eine Persönlichkeit, Herrn Kempkes, Rechtsanwalt, Mitglied der Deutschen Volkspartei39, zu wählen, der es möglich sei, einerseits die Fühlungnahme mit dem Kabinett zu halten und zum andern die Verbindung mit den Fraktionen des Reichstags herzustellen40.

39

Kempkes saß im RT als Abg. des Wahlkreises Düsseldorf-Ost.

40

Im hs. Original danach gestrichen: „intensiver als bei Herrn von Rheinbaben“ (vgl. dazu o. Anm. 37).

Notwendig sei dann aber eine gewisse Umstellung in der Reichskanzlei41. Der Staatssekretär müsse von den laufenden Geschäften befreit werden, um nicht über diese die Politik hintanstellen zu müssen. Der Staatssekretär müsse ein rein politischer Beamter sein. Die Geschäfte der Reichskanzlei seien einem Ministerialdirektor zu übertragen. Die Stelle müsse geschaffen werden. Für diese Stelle sei dann ein Herr der Reichskanzlei selbst vorzusehen, um auch den Herren in der Reichskanzlei die Aufstiegsmöglichkeit zu geben, und eine gewisse Kontinuität in der Führung der Geschäfte zu gewährleisten42. Der[616] Herr Reichsminister der Finanzen habe sich bereits ihm gegenüber zustimmend geäußert.

41

Vgl. hierzu und zur folgenden Ausführung Dok. Nr. 1.

42

In einer nicht datierten und ungezeichneten „Begründung“, die dem Stil nach von Kempner stammen könnte und vor dem 10.11.23 entstanden sein wird, wird auf die besondere Bedeutung des RT auf Grund der RV verwiesen, die eine besonders enge Fühlungnahme zwischen dem RK einerseits, dem RT und den Parteien andererseits erforderlich mache. „Zum ständigen Halten dieser Fühlung, wie zu seiner politischen Beratung bedarf der Kanzler nach den gemachten Erfahrungen eines Mitarbeiters, der mit den Persönlichkeiten und den Geschäften des Parlaments auf das engste vertraut ist und dadurch den notwendigen Gedankenaustausch zwischen Kanzler und Parlament gewährleistet. Durch diese Aufgaben ist der Staatssekretär in der Reichskanzlei voll in Anspruch genommen, so daß ihm für die Besorgung der laufenden Geschäfte und die Sorge für das Zusammenarbeiten der Ressorts keine Zeit bleibt. Diese mehr geschäftsmäßige Tätigkeit würde auch bei dem durch die politische Entwicklung bedingten häufigen Wechsel in der Person des Reichskanzlers der gebotenen Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit entbehren, wenn mit ihm regelmäßig auch ein Wechsel in der Person des die Geschäfte leitenden Beamten einträte. Andererseits wird der erste politische Berater des Reichskanzlers in der Regel mit diesem sein Amt niederlegen.“ Unter diesen Umständen erscheine es geboten, die Geschäftsführung der Rkei von der politischen Beratung des RK zu trennen und einer der bestehenden Planstellen für MinR in die eines MinDir. umzuwandeln (R 43 I /1507 , Bl. 142).

Der Herr Reichsarbeitsminister schließt sich voll den Ausführungen des Herrn Reichskanzlers an.

Widerspruch wird nicht erhoben43.

43

Am 12.11.23 verordnete der RPräs. die Umwandlung einer Planstelle in der Rkei. Gleichzeitig erhielt MinR Kempner die Amtsbezeichnung MinDir., und im Büro des RPräs. wurde MinDir. Meissner zum StS ernannt (R 43 I /1507 , Bl. 143–146). Nachdem der StSRkei ein Rundschreiben mit der Begründung der Stellenumwandlung am 13.11.23 versandt hatte, erhob der PrMinPräs. Protest gegen die „Titelverleihung“, die im Widerspruch zu Art. 109 RV stehe; denn im Haushaltsplan seien die Stellen nur für einen MinR und einen MinDir. ausgewiesen. „Ich habe für die Titelverleihungen um so weniger Verständnis, als in Preußen die ganze Frage der Amtsbezeichnungen im Hinblick auf die tiefernste politische Lage überhaupt auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden ist. Heute, wo alles im Zeichen des Personalabbaus und der Beförderungssperre steht, wird in weiten Kreisen der Beamtenschaft aus dem Vorgehen der Reichsregierung der verbitternde Schluß gezogen werden, daß all’ die schwerwiegenden, tiefeinschneidenden Maßnahmen, die die Not der Zeit erheischt, lediglich an den Kleinen, nicht aber an den an bevorzugter Stelle stehenden Beamten ausgehen.“ Braun kündigte weiter an, im RR bei Vorlage des Etats für 1924 gegen die neuen Stellen zu votieren (R 43 I /1507 , Bl. 147–148).

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