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[789]2. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Wettbewerbsverbots.
Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu2.
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Das Gesetz, dessen Einbringung im RT schon mehrfach gefordert worden war (RT-Drucks. Nr. 2433, Bd. 368 und Nr. 3463, Bd. 371), sollte das Wettbewerbsverbot für die verschiedenen Arten von Arbeitnehmern vereinheitlichen. Obwohl das Kabinett es verabschiedete, ist es nicht in den RT gelangt, vermutlich blieb es im VRWiR hängen.