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6. Entwurf eines Gesetzes über den Ausschluß eines Teiles des Kieler Hafens aus dem Zollgebiet.
Das Kabinett stimmte dem Entwurfe zu8.
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Der Entwurf (R 43 I/2416, Bl. 109 f.) gelangt am 7.7.1922 in den RT (RT-Drucks Nr. 4702, Bd. 374), wird dort in drei Lesungen am 14.7.22 verabschiedet und am 21.7.22 verkündet (RGBl. 1922 I, S. 671).