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3. Reichshaushalt für 1928.
Das Kabinett schritt zur Abstimmung über den bei der letzten Ministerbesprechung zur Sache noch nicht verabschiedeten Entwurf des Haushalts des Reichswehrministeriums für 19289.
Der Reichswehrminister wiederholte seine Mehrforderung gegenüber dem vorgelegten Entwurf des Reichsfinanzministeriums in Höhe von rund 8 Millionen Mark.
Der Reichsfinanzminister bestand auf seiner Forderung, das Mehr auf rund 5½ Millionen Mark zu beschränken.
Die Abstimmung ergab eine Mehrheit für den Antrag des Reichswehrministers.
Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß der Hauptausschuß10 des Reichstags möglicherweise den Reichssparkommissar zur gutachtlichen Äußerung über den Haushalt des Reichswehrministers auffordern könne. Der Reichssparkommissar könne dann unmöglich von seinem bei der Vorbereitung des Reichshaushalts des Reichswehrministeriums eingenommenen Standpunkt abgehen. Demgegenüber stellte der Reichskanzler unwidersprochen fest, daß nach der bisherigen Praxis eine Äußerung des Reichssparkommissars entgegen der Beschlußfassung der Reichsregierung nicht möglich sei.
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Haushaltsausschuß.