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[650]2. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Hausarbeitsgesetzes vom 20. Dezember 1911.
Das Kabinett stimmt dem Entwurf zu2.
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Der Entwurf geht dem RT erst am 15.3.23 zu, nachdem er VRWiR mit Stimmenmehrheit den Entwurf unverändert gebilligt hatte (siehe RT-Drucks. Nr. 5667, Bd. 377 und Hauschild vorläufiger Reichswirtschaftsrat, s. 316). Das Gesetz wird am 27.6.23 verkündet (RGBl. 1923 I, S. 467).