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1. Beflaggung der Dienstgebäude am 11. August.
Admiral Löhlein machte darauf aufmerksam, daß die militärischen Dienstbehörden auf ihren Gebäuden an Land die Reichskriegsflagge – schwarzweiß-rot mit Eisernem Kreuz und der schwarz-rot-goldenen Gösch – zu setzen[181] hätten1. Nach kurzer Erörterung wurde beschlossen, die Presse rechtzeitig hierüber aufzuklären, um unliebsamen Erörterungen vorzubeugen2.