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3. Aufzeichnung über die Sicherstellung von Wertpapieren nach Art. 260 des Versailler Vertrages3. […]
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Die Aufzeichnung hatte das AA unter Betonung der Eilbedürftigkeit am 11.8.22 der Rkei übersandt mit der Bitte, einen Kabinettsbeschluß herbeizuführen. Das Kabinett beschloß, die Aufzeichnung nochmals in einer Ressortbesprechung zu beraten. Nach einem Vermerk Hemmers vom September kommt die Angelegenheit nicht ins Kabinett, weil das AA sie für vorläufig erledigt betrachtet (R 43 I/30, Bl. 102-105).