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2. Entwurf eines Gesetzes über den deutsch-russischen Vertrag von Rapallo.
Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf zu2.
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Der Entwurf (R 43 I
/132
, S. 591 f.) gelangt am 22.6.22 in den RT (RT-Drucks. Nr. 4546, Bd. 374
), wird dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten zur Beratung überwiesen (RT-Drucks. Nr. 4647, Bd. 374
), in 3. Lesung am 4.7.22 verabschiedet (RT Bd. 356, S. 8269
) und am 17.7.22 verkündet (RGBl. 1922 II, S. 677
).
Im Anschluß trägt Staatssekretär v. Simson den Entwurf einer Antwort an die Reparationskommission auf die Rapallo-Note vor. Das Kabinett stimmt der Note zu3.