Text
3. Außerhalb der Tagesordnung: Erfüllung von Aufgaben der Reichskulturpolitik, und zwar
a) | Lehrerbildungsgesetz |
b) | Berufsschulgesetz |
c) | unentgeltliche Lieferung von Lehr- und Lernmitteln |
d) | Erziehungsbeihilfen für begabte Kinder |
e) | Notlage der deutschen Kunst |
f) | Schaffung von Spielplätzen und Jugendherbergen |
g) | Übernahme der ehemaligen militärischen Bildungsanstalten in die Verwaltung des Reichs. |
Reichsminister Dr. Köster begründete den Entwurf und erbittet die Zustimmung des Kabinetts zu den Punkten b bis f. Punkt a und g stelle er noch zurück.
Der Reichskanzler betonte, daß es von Wichtigkeit sei, sich mit den einzelnen[991] Ländern in Verbindung zu setzen, soweit durch die in Frage kommenden Bestimmungen es sich um eine Beeinträchtigung ihrer Rechte handele.
Reichsminister Dr. Köster sagte gebührende Berücksichtigung dieses Wunsches zu.
Das Kabinett stimmte daher entsprechend dem Antrage des Herrn Reichsministers Dr. Köster den Punkten b bis f zu.