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5. [Textilnotstandsversorgung.]
Der Reichsschatzminister trägt das Ergebnis der gestrigen Besprechung der beteiligten Minister über Textil-Notstandsversorgung und Liquidation der zur Verfügung des Reichs stehenden Textilien usw. vor (Anlage)7. Das Kabinett[56] billigt die Beschlüsse mit folgenden Änderungen: In Punkt 28 fällt der zweite Satz über die Vereinbarung eines Optionsrechts mit den Fabrikanten fort, weil diese sich nicht darauf einlassen werden. Zu Punkt 4 wird der Kredit von 300 Millionen Mark zur Beschaffung neuer Warenmengen – in erster Linie für die rückkehrenden Kriegsgefangenen und Zivilinternierten – genehmigt; die Beschaffung soll noch mit Hilfe der Reichs-Textil-Aktiengesellschaft erfolgen, deren Abbau im übrigen mit möglichster Beschleunigung betrieben werden soll. Das Bezugsscheinsystem soll baldmöglichst aufgehoben werden.
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Hier nicht abgedruckt (R 43 I/1350, Bl. 51–53). – Unter Vorsitz des RMinPräs. und in Anwesenheit des RFM, des RSchM und des RWiM war im wesentlichen beschlossen worden, alle vorhandenen bzw. aus Lieferverträgen dem Reich zufließenden Textilbestände und -rohstoffe in kürzester Frist im Sinne des Kabinettsbeschlusses vom 28. 6., TOP 7 für die Beseitigung akuter Mängel bei der Textilversorgung der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Ein vom RWiM beantragter 300 Mio-M-Kredit zum Aufbau einer zentralen Beschaffungs- und Verteilungsorganisation sowie zur preisdämpfenden Bezuschussung bei der Abgabe von Textilien an wirtschaftlich Schwache soll noch nicht genehmigt werden. In diesem Sinne hatte sich das RSchMin. am 1. 7. in einer Stellungnahme zu den Anträgen des RWiMin. unter Hinweis auf eine rückläufige Preisbewegung bei Textilien und auf Widerstände der Industrie gegen die zentrale Bewirtschaftung ausgesprochen (R 43 I/1127, Bl. 39–54).
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Unter Punkt 2 war beschlossen worden, mit den Fabrikanten der Textil-Kriegsgesellschaften zu vereinbaren, dem RWiM für die Hälfte bis ein Drittel der Produktion ein Optionsrecht zugunsten der Notstandsversorgung einzuräumen.
Der Reichswirtschaftsminister erklärt, daß nach Mitteilungen, die er heute aus Berlin bekommen habe, aus den Selbstverwaltungskörpern heraus starker Widerspruch mit Amtsniederlegungen zu erwarten sei, wenn die sofortige Ausschüttung der Textilrohstoffe mit kürzester Befristung diktatorisch angeordnet werde. Die Frist von sechs Wochen dürfe deshalb nur als allgemeine Richtlinie gelten, und er müsse versuchen, im Verhandlungswege das Gewünschte zu erreichen. Das Kabinett erkennt an, daß die Frist als Richtlinie zu gelten habe9.
Im Laufe der Aussprache gibt Minister Wissell die Erklärung zu Protokoll, daß er als Wirtschaftsminister ausdrücklich die Verantwortung für die kommenden innerpolitischen Schwierigkeiten ablehnen müsse.