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2. Entwurf einer Verordnung über Sparguthaben.
Ministerialdirektor Dr. ReichardtReichardt trug den Inhalt des beiliegenden Entwurfs einer Verordnung über Sparguthaben vor3.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen betonte die Wichtigkeit einer richtigen Aufklärung der Öffentlichkeit über den Inhalt der Verordnung. Es könne vielleicht an die Rundfunkrede des Reichskanzlers angeknüpft werden4. Im übrigen müsse betont werden, daß der frühere Zustand durch die Verordnung wiederhergestellt werde.
Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf in der beiliegenden Fassung zu5.