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2. Entwurf einer Verordnung über die Devisenbewirtschaftung.
Ministerialdirektor Dr. Reichardt trug den wesentlichen Inhalt des den Reichsministern mit Schreiben vom 13. April 1932 […] zugegangenen Entwurfs einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vor5.
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Der Entw. des RWiM vom 13.4.32 sah eine Strafverschärfung der bestehenden Bestimmungen vor (Schreiben mit Entw. und Begründung in R 43 I/2447, Bl. 192–197).
Dieser Entwurf wurde vom Reichskabinett nach kurzer Aussprache gebilligt6.
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Vo. des RPräs. über die Devisenbewirtschaftung vom 15.4.32 (RGBl. I, S. 177).